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Impressum, AGB`s

I M P R E S S U M

Friedrich Zehetner
Unternehmens- und Organisationsberatung Human Resource
 

Büro Marchtrenk:
Nico-Dostal Str. 4
A-4614 Marchtrenk

Büro Wels:

Maria-Theresia Str. 53
A-4600 Wels
Tel. +43 (0)7242 / 210 610 12
Fax +43 (0)7242 / 210 610 15
E-Mail office@topimjob.at

UID Nr. ATU 250 51 608

Eintragung Gewerberegister: Reg.Nr. 418/9515 - Herr Friedrich Zehetner


Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz

Die Urheberrechte für Text und graphische Gestaltung sind SIZE Prozess® und dem Unternehmen Friedrich Zehetner vorbehalten. Die Übernahme von Texten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von SIZE Prozess und dem Unternehmen Friedrich Zehetner gestattet. Alle verwendeten Warenzeichen sind Eigentum ihrer Besitzer.

Haftungshinweis:

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Ebenso wird darauf hingewiesen, dass Inhalte dieser Homepage ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden können. Haftung für Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus der Benutzung oder Nichtnutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen. Es besteht keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt verknüpfter (gelinkter) Seiten. Eine Haftung dafür wird ebenfalls ausgeschlossen.

Für den Inhalt der Internetseiten unserer Partner und Kooperationen übernimmt SIZE Prozess® und das Unternehmen Friedrich Zehetner keine Verantwortung. SIZE Prozess® und das Unternehmen Friedrich Zehetner hat weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser verlinkten Seiten. Die Verantwortung liegt allein bei den Betreibern dieser Seiten. Sollten Sie Links zu Websites Dritter, die wir auf unserer Website anbieten, nutzen, so tun Sie dies auf eigenes Risiko.

© Copyright 2004-2009 by SIZE Prozess® und dem Unternehmen Friedrich Zehetner



 

Auswertung der Fragebögen und Datenschutz:

Die SIZE Prozess® Fragebögen werden online (LINK, der per E-Mail versendet wird) erfasst und mit speziell dafür entwickelter Software vertraulich ausgewertet. Die Auswertung erfolgt bei TOP im JOB durch SIZE Prozess® Spezialisten. Die Auswertungsergebnisse werden ausschließlich von SIZE Prozess® zertifizierteN PartnerInnen an die betreffenden Personen vertraulich in einem Auswertungsgespräch als schriftlicher Report übergeben.

DVR: 0838799 Datenverarbeitungsregister der Republik Österreich - TOP im JOB GmbH



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen SIZE Prozess 2010

1.  Gültigkeit:

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von SIZE PROZESS erfolgen ausschließlich auf Grund- lage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfälliger einschlägigen besonderen Bedingungen,  auch wenn im Einzelfall keine ausdrückliche Bezugnahme auf diese erfolgt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schrift-form. Allgemeine Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn SIZE PROZESS diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftige Geschäfte, die der Kunde mit SIZE PROZESS abschließt. Die jeweils gültigen Bedingungen können unter der Webseite www.topimjob.at abgerufen werden.


2.  Unternehmereigenschaft:

SIZE PROZESS wendet sich mit seinem Angebotausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen von SIZE PROZESS gelten nicht für Verträge, die mit Verbrauchern im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes geschlossen werden. Personen, die als Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes anzusehen sind, verpflichten sich, dies SIZE PROZESS bereits bei Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes mitzuteilen, um SIZE PROZESS in die Lage zu versetzen, die Position als Verbraucher durch Individualverträge zu berücksichtigen. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann zu Anfechtung- und Schadenersatzansprüchen führen.


3.  Entgelt, Preise

Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Preislisten von SIZE PROZESS. Kosten-  voranschläge und Präsentationen sind stets freibleibend und mangels ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Vereinbarung  kostenpflichtig. Alle Entgelte und Vergütungen verstehen sich ab Geschäftssitz der SIZE PROZESS sowie exklusive Umsatzsteuer und exklusive allfälliger Rechtsgeschäftsgebühren. In den Entgelten sind Kosten für Transport, Versicherung, Installation oder Aufstellung nicht enthalten; diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.


4.  Zahlungsbedingungen:

SIZE PROZESS ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen zu erbringen und hierfür Teilrechnungen zu legen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Bei unbarer Zahlung hat eine Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto so zeitgerecht zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag eingelangt ist. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von SIZE PROZESS als geleistet. Einlangenden Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Raten abzustatten hat, wird vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausstehende Zahlungen sofort fällig werden.


5.  Verzug, Verzugsfolgen

Im Fall des Zahlungsverzuges ist SIZE PROZESS unbeschadet weiter gehender Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Die Verzugszinsen werden nach Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Der Kunde hat SIZE PROZESS entstehende Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 5,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 15,00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie die Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwaltes nach den Allgemeine Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) in der jeweils geltenden Fassung zu ersetzen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, verlieren vereinbarte Zahlungsziele ihreWirksamkeit und alle gelegten Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig. Ebenso treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft und ist ein Skontoabzug bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen samt Zinsen und Kosten auch für die nachfolgenden Rechnungsbeträge unzulässig. Unbeschadet sonstiger Rechte ist SIZE PROZESS berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges ihre Leistungserbringung zu sistieren und die Wiederaufnahme von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.


6.  Eigentumsvorbehalt:

Alle Waren und Sachen werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren Eigentum von SIZE PROZESS. SIZE PROZESS ist berechtigt, ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Der Kunde verpflicht sich, während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes, den Kaufgegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu verwahren und ihn gegen alle versicherbaren Risiken ausreichend (insbesondere gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden zum Neuwert) zu versichern.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken, die Eigentumsrechte von SIZE PROZESS geltend zu machen und SIZE PROZESS unverzüglich zu verständigen. Nutzungsbewilligungen und Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung aller vereinbarten Entgelte eingeräumt (urheberrechtlicher  Eigentumsvorbehalt).


7.  Pflichten und Leistungsumfang vom SIZE PROZESS:

Für Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen von SIZE PROZESS ist die schriftliche Auftragsbestätigung und die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Abreden, die vor Vertragsschluss getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. SIZE PROZESS ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllung- oder Besorgungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden. Termine und Fristen werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt stets voraus, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Verzögern sich verbindliche Termine oder Fristen aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre von SIZE PROZESS liegen, ist eine Verlängerung der Leistungsfristen zu vereinbaren.

Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeiten nach Wahl von SIZE PROZESS am Standort des EDV-Systems des Kunden oder in den Geschäftsräumen der SIZE PROZESS. Erfolgt die Leistungserbringung über Kundenwunsch außer- halb der normalen Arbeitszeiten von SIZE PROZESS sind die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu vergüten.


8.  Pflichten und Obliegenheiten des Kunden:

Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung  verpflichtet und wird dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch SIZE PROZESS erforderlich sind, rechtzeitig gegeben sind. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig und vollständig die zur Leistungserbringung erforderlichen oder von SIZE PROZESS angeforderten Handlungen zu setzen und Informationen zu Erteilen sowie Unterlagen zu übergeben. Verzögerungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Anforderungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

9.  Gewährleistung:

SIZE PROZESS leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand die ausdrücklich bedungenen Eigenschaften besitzt. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art (insbesondere Beschreibungen, Angaben über  Qualität, Beschaffenheit, Zusammensetzung und  Verwendbarkeit), Angaben in Handbüchern,  Katalogen, Prospekten, und sonstigen Werbeschriften sind unverbindlich und  freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als  verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar. Für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf  unsachgemäße Bedienung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, anormale Betriebsbedingungen, Verseuchung mit Viren oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, entfällt jede Gewährleistung. Mängel und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechts unverzüglich - längstens aber innerhalb von sieben Tagen ab der Erfüllung - schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB sowie Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen SIZE PROZESS sind ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängel- behebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. 

Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.  Erfolgt die Verbesserung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Preises oder, falls die Tauglichkeit des Vertragsgegenstandes erheblich gemindert ist, die Wandlung des Vertrages verlangen. 

10.  Haftungsbeschränkung:

SIZE PROZESS haftet unbeschränkt für Schäden, wenn ihr Vorsatz nachgewiesen werden kann.  Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und Vermögensschäden, für nicht erzielte Ersparnisse und Zinsverluste sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden haftet SIZE PROZESS in keinem Fall. Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftet SIZE PROZESS bis zur doppelten Höhe des vereinbarten Entgelts, sofern der Schaden im Einzelfall EUR 360,00 übersteigt. Die Umkehr der Beweislast für das Verschulden gilt in keinem dieser Fälle. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verlust des Rechtes innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Kunde übernimmt es, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von SIZE PROZESS zu vertretenden Datenverlustes haftet SIZE PROZESS für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherungen durchgeführt hat.


11. Rücktrittsrecht:

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss oder ist eine solche Verschlechterung zu befürchten, insbesondere wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, oder erlangt SIZE PROZESS nach Abschluss des Vertrages von einer Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden Kenntnis, kann SIZE PROZESS vom Kunden verlangen, ihr innerhalb einer angemessenen Frist für alle zu dieser Zeit fälligen Ansprüche Sicherheit zu leisten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der SIZE PROZESS vom Vertrag zurücktreten.


12. Geheimhaltung, Datenschutz:

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Tatsachen und Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass diese Informationen unberechtigten Dritten, insbesondere Konkurrenten, nicht zur Kenntnis gelangen können.

Die durch die gegenständliche Vereinbarung geschützten vertraulichen Informationen umfassen insbesondere Daten, Know-How, Geschäftsberichte, Kundenlisten und Listen von Geschäftspartnern, Preislisten und Kalkulationsgrundlagen, Geschäftstrategien oder Vorbereitungen und alle Ideen, die die Vertragsparteien einander gleichgültig ob mündlich oder schriftlich anvertrauen oder in elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung stellen. Weiters verpflichten sich die Vertragsparteien auch nach Ende des Vertrages wechselseitig, den Gebrauch der von der anderen Vertragspartei erlangten vertraulichen Informationen durch Dritte nicht zu ermöglichen oder zu fördern. SIZE PROZESS verpflichtet sich, vom Kunden erhaltene Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeiten zu verwenden, das Datengeheimnis (§ 15 DSG 2000) zu bewahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorzukehren um unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit sicher zu stellen, dass die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt sind, dass ihre

Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind (§ 14 DSG 2000). SIZE PROZESS verpflichtet ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des DSG einzuhalten.

 

13. Schlussbestimmungen:

  • § Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller abgeschlossenen Verträge bedürfen stets der schriftlichen Zustimmung beider Parteien, dies gilt auch für Abstandnahme vom Schriftlichkeitserfordernis. 

  • § Aufrechnung, Abtretung

Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von SIZE PROZESS oder eine Zurückbehaltung des Entgelts ist ausgeschlossen.

Eine Zurückbehaltung des Entgelts ist im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche dann zulässig, wenn dieser Anspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist und nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes. 

Keine Partei darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.

  • § Zustellungen

Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Anschrift bzw einen Wechsel des Sitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall können wirksame Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden vorgenommen werden.

  • § Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimm-ungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise gewollt hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.

  • § anzuwendendes Recht

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  • § Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von SIZE PROZESS als vereinbart.



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Besondere Geschäftsbedingungen SIZE Prozess 2010

1.  Vertragsgestaltung:

Aufträge werden mit der Unterschrift des Kunden erteilt. Nimmt der Kunde Änderungen vor, gelten diese nur als angenommen, wenn diese von uns binnen einer Woche schriftlich bestätigt werden. Erfolgt der Auftrag mündlich, senden wir eine Auf­tragsbe­stätigung zu, diese gilt, sofern nicht inner­halb einer Woche ein schriftlicher Widerruf erfolgt, als rechtsverbindlich.

2.  Dienstleistungen der TrainerInnen und BeraterInnen:

  • 2.1. Das Trainings- und Beratungsinstitut TOP im JOB GmbH erbringt seine mit dem Auftrag­geber schriftlich vereinbarten Dienst­leistungen durch den geschäftsführenden Gesellschafter und Trainer und Berater, Herrn Friedrich Zehetner, und/oder durch freie Mitarbeiter. Welche TrainerInnen/BeraterInnen die mit uns ver­einbarten Dienstleistungen jeweils beim Kunden durchführen, wird bereits vor der Auftragserteilung mit dem Kunden vereinbart und in der Auftragsbestätigung schriftlich fest­gehalten.

  • 2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienst­leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und unserem Trainings- und Beratungsinstitut im einzelnen festgelegt.

  • 2.3. Unser Trainings- und Beratungsinstitut er­bringt Dienstleistungen insbesondere in der Prozess­begleitung bei der Weiterentwicklung von Menschen und Organisationen, in der Durch­führung von Seminaren, Trainings, Workshops, Moderationen, Coachings, Supervisionen und Praxisfallberatungen.
  • 2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern in Seminaren und Workshops findet nicht statt, wenn nicht ausdrücklich eine solche in der Auf­tragsbestätigung festgehalten wird und auch dem Seminarteilnehmer vor Seminar­beginn mitgeteilt wird.

  • 2.5. Unser Trainings- und Beratungsinstitut über­nimmt keine Gewährleistung für einen be­stimmten Erfolg der angebotenen Dienst­leistung, es sei denn, dass eine solche Ge­währleistung ausdrücklich konkret und schrift­lich vereinbart ist.

3.  Honorare und Kosten

  • 3.1. Das erste Kontaktgespräch durch unser Trainings- und Beratungsinstituts ist normaler­weise unentgeltlich, es sei denn, dass dies anders vereinbart ist.

  • 3.2. Honorare für Besprechungen, Analysen oder sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten im Zusammenhang mit der zu erbringenden Dienstleistung zu realisieren sind werden nach konkretem Auf­wand stundenweise (pro angefangene Stunde) verrechnet.

  • 3.3. Der zu verrechnende Aufwand wird bei der Auf­tragserteilung schriftlich geklärt und im Volumen festgehalten und vereinbart.

  • 3.4. Für Seminare und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart, welches ebenso pro angefangenen, Tag gilt.


4.  Sicherung der Leistung:

  • 4.1. Der Auftraggeber anerkennt unsere aus­schließ­lichen Urheber- und sonstigen Ver­wertungsrechte an sämtlichen Werken, die im Zuge der mit uns vereinbarten Trainings, Workshops oder anderen Dienstleistungen ent­stehen. Sämtliches vertragsgegenständ­liches Know-how, das im Zuge des Trainings entsteht oder in dieses eingebracht wird, unterliegt der exklusiven Verwertung durch uns. Eine Ver­vielfältigung und/oder Ver­breitung der vorge­nannten Werke durch den Auftraggeber (auch im eigenen Trainings- und Beratungsinstitut) bedarf der vorherigen aus­drücklichen schrift­lichen Einwilligung durch unser Trainings- und Beratungsinstitut.

  • 4.2. Der Auftraggeber informiert unser Trainings- und Beratungsinstitut bzw. die von uns ent­sandten TrainerInnen und BeraterInnen vor und während der vereinbarten Dienstleistung laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auf­trages von Bedeutung sind. Eine verantwort­liche Kontaktperson wird vom Auftraggeber bekannt­gegeben.

  • 4.3. Sollten Teile des mit uns, bzw. unseren TrainerInnen und BeraterInnen und ausge­arbeiteten Konzeptes und/oder Teile der Durchführung des Auftrages von Ihnen als Auf­traggeber an Dritte in Auftrag gegeben werden, ist unserem Trainings- und Be­ratungsinstitut der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Er­fordernissen zu erzielen.

  • 4.4. Unser Trainings- und Beratungsinstitut ver­pflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher ge­schäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftrag­geber be­kanntgeworden sind.

  • 4.5. Unser Trainings- und Beratungsinstitut ist be­rechtigt, seine Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzu­bieten, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

  • 4.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch unsere TrainerInnen und BeraterInnen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von den TrainerInnen und BeraterInnen nicht zu vertretenden Um­ständen nicht eingehalten werden, sind diese unter Ausschluss jeglicher Schadenersatz­pflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neuen zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

  • 4.7. Kann ein Termin durch unseren Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemühen wir uns, den Termin anderwärtig zu besetzen. Ge­lingt dies, so ist lediglich eine Be­arbeitungsge­bühr in Höhe von 10% des Honorars, zuzüglich der anfallenden Kosten, zu bezahlen. Voraus­setzung für diese Regelung ist eine zeitge­rechte schriftliche Mitteilung an uns für diese Terminver­schiebung (mindesten 30 Tage vor dem ver­einbarten Termin). Kann der Termin nicht anderwärtig besetzt werden, sind bei einer Absage innerhalb von 6 Wochen vor dem ver­einbarten Leistungstermin 50% des verein­barten Honorars, ab 4 Wochen das volle ver­einbarte Honorar, gemäß Ziffer 3., zu bezahlen.

5.  Allgemeine Bestimmungen: 

  • 5.1. Nachweisliche Nichteinhaltung einzelner Be­stimmungen dieser Geschäftsbe­dingungen durch den Auftraggeber berechtigen unser Trainings- und Beratungsinstitut dazu, auch bereits schriftlich abgeschlossene Arbeitsaufträge mit dem Auftraggeber, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten, zu stornieren.

  • 5.2. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen.


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